Die bisherige Regelung sieht nur für die Jugendratssitzungen eine Aufwandsentschädigung vor. Künftig sollen anstelle von Sitzungen auch Workshops vergütet werden können, da dort intensivere inhaltliche Arbeit stattfindet. Durch die Neuregelung würden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Das bestehende Sitzungsgeld wird nur anders verteilt.
Die Altersgrenze für die Wahlberechtigung soll von 17 auf 20 Jahre angehoben werden, um auch jungen Erwachsenen die Mitwirkung zu ermöglichen. Zudem sollen zwei weitere Schulen (Johann-Philipp-Reis-Schule und Burggymnasium) als eigene Wahlgruppen berücksichtigt werden, um eine fairere Repräsentation zu gewährleisten.
Den Antrag mit der ausführlichen Begründung, findet ihr hier.
Der Prozess begann mit der Bildung einer Arbeitsgruppe innerhalb des Jugendrates. Dort haben wir bestehende Regelungen analysiert, Verbesserungsvorschläge gesammelt, erste Formulierungen für die neuen Paragraphen ausgearbeitet und auch Begründungen für diese Änderungen gesucht. Diese wurden nun intern beraten und schließlich als Antrag an die Stadtverwaltung übergeben. Dort werden sie rechtlich geprüft und dann über den Magistrat in den in den JSSSK-Ausschuss und die Stadtverordnetenversammlung. Erst nach Zustimmung dieser Gremien tritt die neue Fassung der Satzung in Kraft.